Blauglockenbaum

In Bayern sind die Grenzabstände für Bäume und Sträucher übersichtlich geregelt, mit wenigen Ausnahmen.

Grundregel in Bayern:

Für Gehölze bis 2,00 m Höhe gilt ein Mindestabstand von 0,50 m

Für Gehölze bzw. Bäume über 2,00 m Höhe gilt ein Mindestabstand von 2,00 m

(ohne Gewähr)

Von dieser Grundregel gibt es nunmehr folgende Ausnahmen:

Bei angrenzenden Waldgrundstücken unabhängig von der Höhe der Bäume generell nur einen Abstand von 0,5 Meter vorgeschrieben.

Gegenüber einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück, dessen Nutzung durch die Beeinträchtigung des Sonnenlichts erheblich beeinträchtigt würde, muss man mit Bäumen von mehr als 2 Meter Höhe einen erweiterten Grenzabstand von 4 Metern einhalten.

Die vorstehenden Grenzabstandsvorschriften sind nicht auf Pflanzen oder Bäume anzuwenden, die sich hinter einer Mauer oder einer sonstigen dichten Einfriedung befinden und diese nicht oder nicht erheblich überragen. Die Grenzabstandsvorschriften gelten weiter nicht für Bepflanzungen längs einer öffentlichen Straße oder eines öffentlichen Platzes, sowie für Bepflanzungen, die zum Uferschutz, zum Schutz von Abhängen oder Böschungen oder zum Schutz der Eisenbahn dienen.

Der Anspruch auf Beseitigung eines die vorgenannten Grenzvorschriften verletzenden Zustandes verjährt in fünf Jahren.

Selbstverständlich können sich Nachbarn (am besten schriftlich) auf geringere Abstände einigen oder z.B. eine gemeinsame Hecke auf die Grenze setzen. Dies ist z.B. in kleinen Reihenhausgärten sinnvoll.

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Fragen und Kommentare zu "Grenzabstände in Bayern"

  1. Stefan sagt:

    Hallo, mein Nachbar hat in 60 cm Abstand zur Grenze einen Baum gepflanzt der offensichtlich in den nächsten Jahren die 2 m Höhe noch übertreffen wird, aber aktuell noch unter den 2 m Höhe ist.
    Müsste er dann nicht min. 2 m Abstand zur Grenze einhalten? Oder zählt nur die jetzige Höhe, nicht die erwartbare Höhe des Baumes?

    Für eine Antwort vielen Dank.
    MfG Stefan

    • Solange der Baum unter zwei Meter gehalten wird, haben Sie keine Handhabe. Sobald er höher wächst und der Nachbar nichts tut, wird es nervig: Schriftliche Aufforderung zum Rückschnitt oder Entfernung des Baumes ist der erste Schritt. Gleichzeitig der erste Schritt zum Nachbarschaftsstreit. Vielleicht reicht ja ein freundliches Gespräch unter Nachbarn, am besten jetzt schon, wo der Baum noch umgepflanzt werden kann.
      Viel Glück!

  2. Bavarian sagt:

    Mein Nachbar hat vor 10 Jahren eine Eiche wild wachsen lassen. Habe ihn leider nur immer mündlich darauf hingewiesen, dass er diese schneiden muss. Die Eiche ist von meinem Grundstück 1,80 Meter weg. Was kann ich nach dieser Zeit noch machen? Die Eiche ist jetzt ca. 8 – 10 Meter hoch….

  3. linner johannes sagt:

    Hallo.
    mein Nachbar hat sein Grundstück mit einer gemauerten Wand um 110cm direkt an der Grundstücksgrenze erhöht.Ich habe an der Grenze eine Hecke gepflanzt ,er auf seiner.Von welchem Punkt aus werden die Höhen nun berechnet,da der Nachbar ja um 110cm erhöht hat?
    mfg

  4. Rudi sagt:

    Hallo,
    ist die 0,5m Regel starr oder macht die Rechtsprechung in Bayern hier Ausnahmen? Was ist, wenn ein Baum 0,45m von der Grenze entfernt steht, dafür aber nur 1,80m hoch ist und aktuell niemanden stört (Entfernung wird verlangt weil er in Zukunft wenn er höher wird angeblich stören soll, ich schneide aber regelmäßig auf 1,80 zurück).

    • Eine kompetente Rechtsauskunft kann ich nicht geben. Aber m.E. sollte das in Ordnung sein, solange die 2 Meter nicht überschritten werden. Vermutlich will der Nachbar nur sichergehen, dass er den Baum nach ein paar Jahren nicht dulden muss. Die Sinnhaftigkeit, einen größer werdenden Baum zu pflanzen und regelmäßig auf 180 cm herunter zu schneiden, erschließt sich mir aber nicht. Da wäre vielleicht eine andere Auswahl besser – oder der richtige Grenzabstand.

  5. Cassandra sagt:

    Guten Stage, wie sieht es aus wenn ich meine Pflanzen in Töpfen an die Nachbar Grenze stelle ?

    • Kann ich nicht sagen, aber warum sollten für Containerpflanzen andere Bestimmungen gelten? der Vorteil ist, dass man sie einfach umstellen kann, wenn es Probleme mit dem Nachbarn gibt.

  6. Griesbacher Robert sagt:

    Hallo,
    ich habe 2 Säulenobstbäume ca 95 cm vom Nachbargrundstück entfernt. Nun hab ich Ärger wegen der Höhe.
    Wie hoch dürfen diese Pflanzen denn eigentlich sein?
    Würde mich über schnelle Antwort freuen.
    Bundesland ist Bayern

    Mit freundlichen Grüßen
    Griesbacher Robert

  7. Helga Drobnik sagt:

    Mein Nachbar hat an der Grundstücksgrenze Kiefern und Fichten gepflanzt. Diese sind in 40 Jahren bereits auf eine Höhe von ca. 15 m gewachsen. Die Bäume sind ca. 2 m von der Grenze entfernt. Dadurch wird mein Garten und meine Terrasse besonders im Herbst so beschattet, dass ich bis 11 Uhr keine Sonne mehr habe. Leider habe ich die 6 Jahres Frist verstreichen lassen. Eine gütliche Einigung war bereits vor Jahren nicht zu erreichen.. Habe ich überhaupt eine Möglichkeit gegen die Bäume vorzugehen. Mein Haus steht in einem Wohnbaugebiet.

  8. Huber Brigitte und Josef sagt:

    Wir wohnen direkt an einer Friedhofsmauer. Auf dem Friedhof wurde direkt an der Mauer 2013 von einem Privatmann ein Ahorn (wird 4m hoch) gepflanzt, der vor einem Jahr von irgendjemand gefällt wurde. Jetzt wurde der Ahorn erneut an die gleiche Stelle gepflanzt. Wir haben den Gärtner darauf hingewiesen, dass der Abstand von 2 m nicht eingehalten wird. Er teilte uns mit, dass der Baum zum “Altbestand” gehört und daher den Abstand nicht einhalten muss. Stimmt das so, das die Regel für Nachpflanzungen nicht gilt?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

  9. Marianne Söller sagt:

    Hallo Frau Jobst,
    Mein Nachbar hat einen Chilenischen Affenbaum 2 m von der Grundstūcksgrenze weg gepflanzt. Diese Art Båume werden in unseren Breiten bis zu 10 m hoch und 4 m breit. Jetzt habe ich mal gelesen bei so hoch wachsenden Bäumen gäbe es Ausnahmen, nämlich bis zu 8 m Abstand. Ein anderes mal las ich 4 m Abstand wenn ein landwirtschaftlicher Anbau zu sehr durch den Baum beschattet wird. Bei mir ist der Fall, dass mein privates Gewächshaus beschattet wird. Wie verhält es sich da mit dem Abstand.

  10. Anne sagt:

    Welche Grenzabstandsvorschriften gelten denn für Bepflanzungen längs einer öffentlichen Straße?

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19 Kommentare
  1. Stefan sagte:

    Hallo, mein Nachbar hat in 60 cm Abstand zur Grenze einen Baum gepflanzt der offensichtlich in den nächsten Jahren die 2 m Höhe noch übertreffen wird, aber aktuell noch unter den 2 m Höhe ist.
    Müsste er dann nicht min. 2 m Abstand zur Grenze einhalten? Oder zählt nur die jetzige Höhe, nicht die erwartbare Höhe des Baumes?

    Für eine Antwort vielen Dank.
    MfG Stefan

    Antworten
    • Hans Löwer sagte:

      Solange der Baum unter zwei Meter gehalten wird, haben Sie keine Handhabe. Sobald er höher wächst und der Nachbar nichts tut, wird es nervig: Schriftliche Aufforderung zum Rückschnitt oder Entfernung des Baumes ist der erste Schritt. Gleichzeitig der erste Schritt zum Nachbarschaftsstreit. Vielleicht reicht ja ein freundliches Gespräch unter Nachbarn, am besten jetzt schon, wo der Baum noch umgepflanzt werden kann.
      Viel Glück!

      Antworten
  2. Bavarian sagte:

    Mein Nachbar hat vor 10 Jahren eine Eiche wild wachsen lassen. Habe ihn leider nur immer mündlich darauf hingewiesen, dass er diese schneiden muss. Die Eiche ist von meinem Grundstück 1,80 Meter weg. Was kann ich nach dieser Zeit noch machen? Die Eiche ist jetzt ca. 8 – 10 Meter hoch….

    Antworten
  3. linner johannes sagte:

    Hallo.
    mein Nachbar hat sein Grundstück mit einer gemauerten Wand um 110cm direkt an der Grundstücksgrenze erhöht.Ich habe an der Grenze eine Hecke gepflanzt ,er auf seiner.Von welchem Punkt aus werden die Höhen nun berechnet,da der Nachbar ja um 110cm erhöht hat?
    mfg

    Antworten
  4. Rudi sagte:

    Hallo,
    ist die 0,5m Regel starr oder macht die Rechtsprechung in Bayern hier Ausnahmen? Was ist, wenn ein Baum 0,45m von der Grenze entfernt steht, dafür aber nur 1,80m hoch ist und aktuell niemanden stört (Entfernung wird verlangt weil er in Zukunft wenn er höher wird angeblich stören soll, ich schneide aber regelmäßig auf 1,80 zurück).

    Antworten
    • Hans Löwer sagte:

      Eine kompetente Rechtsauskunft kann ich nicht geben. Aber m.E. sollte das in Ordnung sein, solange die 2 Meter nicht überschritten werden. Vermutlich will der Nachbar nur sichergehen, dass er den Baum nach ein paar Jahren nicht dulden muss. Die Sinnhaftigkeit, einen größer werdenden Baum zu pflanzen und regelmäßig auf 180 cm herunter zu schneiden, erschließt sich mir aber nicht. Da wäre vielleicht eine andere Auswahl besser – oder der richtige Grenzabstand.

      Antworten
    • Hans Löwer sagte:

      Kann ich nicht sagen, aber warum sollten für Containerpflanzen andere Bestimmungen gelten? der Vorteil ist, dass man sie einfach umstellen kann, wenn es Probleme mit dem Nachbarn gibt.

      Antworten
  5. Griesbacher Robert sagte:

    Hallo,
    ich habe 2 Säulenobstbäume ca 95 cm vom Nachbargrundstück entfernt. Nun hab ich Ärger wegen der Höhe.
    Wie hoch dürfen diese Pflanzen denn eigentlich sein?
    Würde mich über schnelle Antwort freuen.
    Bundesland ist Bayern

    Mit freundlichen Grüßen
    Griesbacher Robert

    Antworten
  6. Helga Drobnik sagte:

    Mein Nachbar hat an der Grundstücksgrenze Kiefern und Fichten gepflanzt. Diese sind in 40 Jahren bereits auf eine Höhe von ca. 15 m gewachsen. Die Bäume sind ca. 2 m von der Grenze entfernt. Dadurch wird mein Garten und meine Terrasse besonders im Herbst so beschattet, dass ich bis 11 Uhr keine Sonne mehr habe. Leider habe ich die 6 Jahres Frist verstreichen lassen. Eine gütliche Einigung war bereits vor Jahren nicht zu erreichen.. Habe ich überhaupt eine Möglichkeit gegen die Bäume vorzugehen. Mein Haus steht in einem Wohnbaugebiet.

    Antworten
  7. Huber Brigitte und Josef sagte:

    Wir wohnen direkt an einer Friedhofsmauer. Auf dem Friedhof wurde direkt an der Mauer 2013 von einem Privatmann ein Ahorn (wird 4m hoch) gepflanzt, der vor einem Jahr von irgendjemand gefällt wurde. Jetzt wurde der Ahorn erneut an die gleiche Stelle gepflanzt. Wir haben den Gärtner darauf hingewiesen, dass der Abstand von 2 m nicht eingehalten wird. Er teilte uns mit, dass der Baum zum “Altbestand” gehört und daher den Abstand nicht einhalten muss. Stimmt das so, das die Regel für Nachpflanzungen nicht gilt?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

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    • Hans Löwer sagte:

      Ich bin kein Anwalt, aber das Argument klingt abenteuerlich. Nach meinem Verständnis ist jetzt die Zeit zum Handeln (sobald der Verstoß bekannt/offensichtlich ist).

      Antworten
  8. Marianne Söller sagte:

    Hallo Frau Jobst,
    Mein Nachbar hat einen Chilenischen Affenbaum 2 m von der Grundstūcksgrenze weg gepflanzt. Diese Art Båume werden in unseren Breiten bis zu 10 m hoch und 4 m breit. Jetzt habe ich mal gelesen bei so hoch wachsenden Bäumen gäbe es Ausnahmen, nämlich bis zu 8 m Abstand. Ein anderes mal las ich 4 m Abstand wenn ein landwirtschaftlicher Anbau zu sehr durch den Baum beschattet wird. Bei mir ist der Fall, dass mein privates Gewächshaus beschattet wird. Wie verhält es sich da mit dem Abstand.

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  9. Renate Jobst sagte:

    Hallo, welchen Grenzabstand muß mein Nachbar einhalten?

    Er hat am 24.12.2017 12 Stck. Elsbeerbäume gepflanzt. 3 Stck. davon sin im Abstand von 2,40 m zu meiner Grenze.
    Meine Frage: Wie weit müssen so große oder so groß wachsende Bäume von der Grenze weg sein?
    Für eine Antwort wäre ich ihnen dankbar.

    MfG Renate Jobst

    Antworten
    • Hans Löwer sagte:

      Hallo Frau Jobst,
      Eigentlich ist alles beschrieben. Die Elsbeeren sind bzw. werden über 2 m hoch. Damit ist standartmäßig ein Abstand von mind. 2 m einzuhalten. Mit 2,4m wäre der Nachbar nach meiner Einschätzung auf der sicheren Seite.

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