Das Nachbarrecht in Schleswig-Holstein weicht hinsichtlich der Grenzabstände deutlich von den Bestimmungen anderer Bundesländer ab. Es legt in § 37 NachbG eindeutig fest:

Bei Anpflanzungen von über 1,20 m Höhe

ist ein solcher Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, dass für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt.

Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen. Das heißt, wenn eine Anpflanzung 3 Meter hoch ist, beträgt in dieser Höhe der vorgeschriebene Abstand zur Grundstücksgrenze 1 Meter. Gemessen wird dabei von der Grenze bis zu denen am nächsten zur Grenze befindlichen Teilen der Anpflanzung. Bitte Beachten:  Es wird nicht vom Stamm aus gemessen.

Übrigens unterscheidet der Gesetzgeber hier nicht zwischen, Stauden, Sommerblumen oder Gehölzen.

ohne Gewähr.

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Fragen und Kommentare zu "Grenzabstände in Schleswig-Holstein"

  1. christian sagt:

    Guten Tag. Wir bauen den Zaun im Kreis Plön. Es wird ein Staketenzaun (in Richtung Nachbarn) in Verbindung mit Wildrose Rosa rugosa (nach Innen). Der Zaun wird max. 90cm hoch. Gibt es dafür auch einen vorgeschriebenen Grenzabstand einzuhalten? Ansonsten würden wir den Zaun 15cm innerhalb der Grenzen ziehen. Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.

  2. Alicia sagt:

    Guten Tag !
    unser Nachbar hat an der Grundstücksgrenze einen Stahlmattenzaun in Höhe von 1,80 m gesetzt und diesen auf einer Länge von 30 m mit Efeu bepflanzt.

    Meine Frage wäre jetzt, ist dies rechtlich zulässig und was für Möglichkeiten habe ich, dies zu unterbinden ?
    Besten Dank für Ihre Mühe.
    Viele Grüße, Alicia

    • Was rechtlich zulässig ist, kann der Anwalt besser beantworten. Aber solange der Efeu auf seinem Grundstück bleibt, warum sollte der Nachbar das nicht machen dürfen. Ist doch schöner als eine Mauer oder?

  3. Matze sagt:

    Hallo,
    Ich habe vor eineinhalb Jahren ein Haus gekauft und die Hecke von meiner Nachbarin wächst mittlerweile bis zu 1,50 über die Grenze hinweg auf mein Grundstück. Da meine Nachbarin nicht mit mir redet und auch nicht die Tür öffnet würde ich gerne wissen wie ich mich in diesem Fall verhalten soll. Ihre Hecke steht ca 20 cm von der Grenze entfernt und ist bis zu 5 Meter hoch und in Bodenhöhe bis 1 Meter zu mir herüber.???

  4. Christine Pagel sagt:

    Sehr geehrter Herr Löwer,
    an der Grenze zu unserem Nachbarn, jedoch auf unserem Grundstück steht eine etwa 1,8 m hohe und 1 m breite Buchenhecke. Unser Nachbar ist seit jeher der Meinung, dass wir die Hecke auf von seiner Seite schneiden müssen. Bisher haben wir das 21 Jahre lang getan, damit es bei einem guten Miteinander bleibt und haben sogar alles gründlich aufgefegt und uns auch noch die Beschwerden über unsere Schneidkünste angehört. Nun ist es zum Streit wegen einer anderen Sache gekommen und ich möchte gerne wissen, ob wir die Hecke wirklich von seiner Seite schneiden MÜSSEN. Vielen Dank schon einmal für die Antwort!

    • oh sorry, das weiß ich nicht. Da kann ein Rechtsanwalt verbindlich Auskunft geben.
      Aber:
      Bei Bäumen gilt, dass der Nachbar zu sich überhängende Äste nicht abschneiden darf! Nur in unzumutbaren Fällen muss der Nachbar die Äste auf Verlangen zurückschneiden. Ob das bei einer Hecke auch so ist, wenn die vorgeschriebenen Abstände eingehalten sind?

  5. Benjamin Brausewetter sagt:

    Hallo…
    Ich bin kurz davor ein Grundstück zu kaufen ,wo mehrere Bäume drauf stehen! 2 Riesen große Buchen sind auf mein Grundstück hinten . Darf man die einfach runter nehmen?
    Dann steht noch eine Linde 50 cm an der grundstücksgrenze ,wie sieht das damit aus ? Der Baum ist höher als 8 Meter . Lg

    • Gesunde Buchen einfach zu köpfen, wäre eine Schande!!! Außerdem wird ein Rückschnitt nichts bringen, weil die Bäume sehr schnell wieder den Verlust ausgleichen und sogar noch dichter werden.
      Bei der Linde, vermutlich außerhalb des Grundstücks, darf ohne Einwilligung des Nachbarn nicht geschnitten werden.

  6. Dirk Martens sagt:

    Hallo Herr Löwer, eine Gemeinde im Amt Langballig hat 2 Apfelbäume in nur ca. 50 cm bis 1 m Abstand zu unserer Grundstücksgrenze an die Anwohner Strasse gepflanzt . Diese Bäume sind mittlerweile ca. 6 m hoch und werfen Schatten auf unser Haus und den Garten, ausserdem fällt das Obst in unseren Garten mit den Wespen usw. Die Gemeinde ziert sich die Bäume richtig zurückzuschneiden ….., wie sehen sie die Lage.
    Danke für ihre Hilfe.
    Gruß

    • Ob die Grenzabstände auch für Straßenbegleitgrün gelten, kann ich rechtlich nicht beurteilen. Fallobst, Laub, Pollen usw. sind jedenfalls kein Grund, einen Rückschnitt zu verlangen. Das wäre auch nicht sinnvoll, denn nach einem Rückschnitt treiben die Bäume verstärkt wieder aus und werden dichter als zuvor.
      Wenn die Gemeinde sich ziert, würde ich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

  7. Claudia Brent sagt:

    Wir haben zum Nachbarn mit rechtzeitiger Inkenntnissetzung unsere Buchenhecke auf Kniehöhe runtergeschnitten. Das hat den Nachbarn geärgert, weil zum einen seine Hunde von seinem Grundstück laufen könnten und zum anderen der Sichtschutz weg ist. Nun hat er einen 2 Meter hohen Sichtschutzzaun so dicht an der Hecke aufgestellt, das wir die Hecke nicht mehr problemlos schneiden können und die Hecke zwangsläufig in seinen Zaun wächst und diesen beschädigen wird. Hätte er einen Mindestabstand zu unserer Hecke halten müssen?

    • Meines Erachtens kann der Nachbar den Zaun auf die Grenze setzen. Das Problem gibt es oft, dass Hecken auf der Rückseite zum Zaun hin kaum zu schneiden sind. Meist hilft es, miteinander zu reden…

  8. Meyer sagt:

    Hallo,
    unser Nachbar hat auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze vor rd. 20 Jahren einen Anbau (“Garage”) an sein Haus gebaut. Wir haben vor die Mauer zeitgleich blühende Büsche gepflanzt. Da unter den Büschen nichts wächst, haben wir in der letzten Woche Rindenmulch ausgestreut. Der Nachbar verlangt die Entfernung des Rindenmulchs an der Mauer. Hat er dazu das Recht?

    • Gibt es vielleicht Anwälte, die hier kompetente Aussagen machen können? Ich denke, dass nichts gegen das Rindenmulch an der Mauer spricht. Wenn der Nachbar Angst um seinen Putz hat, sollte er eine Isolierung anbringen. Aber nehmen Sie zur Kenntnis: Ich bin Gärtner, kein Anwalt. Also ohne Gewähr!

  9. Marc sagt:

    Moin,
    An meinem Acker verläuft ein Wirtschaftsweg an der die Gemeinde jetzt Bäume pflanzen will, wie weit muss der Abstand zum Acker sein, und natürlich zum Wirtschaftsweg.
    Vielen Dank

  10. Limbacher sagt:

    Die Äste meines Kirschbaums ragen etwa 3-4 m über den Zaun auf das Nachbargrundstück. Die Nachbarin verlangt deren Beseitigung, weil das herabfallende Laub die Benutzung eines automatischen Rasenmähers behindert. Muss ich die Äste abschneiden lasssen und wer muss die Kosten tragen?
    Vielen Dank fürdie Bearbeitung!

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